Umweltproduktdeklarationen (EPD)

Umweltproduktdeklaration (EPD) stellen umweltrelevante Daten über den Lebenszyklus eines Bauprodukts in verifizierter und einheitlicher Form zur Verfügung. Wesentlicher Inhalt der EPD sind Produktdaten für die Ökobilanzierung von Gebäuden und anderen Bauwerken.

Was sind Umweltproduktdeklarationen (EPD) und wie werden sie erstellt?

Umweltproduktdeklarationen nach ISO 14025 werden auch Typ III - Umweltdeklarationen genannt. Die Abkürzung EPD, welche auch im Deutschen üblich ist, leitet sich von der englischen Bezeichnung Environmental Product Declarations ab. Im Gegensatz zu den Typ I - Umweltzeichen enthalten sie keine Bewertung, sondern stellen "quantifizierte umweltbezogene Informationen" (Ökobilanzdaten) für den Lebensweg eines Produkts zur Verfügung. Die im Rahmen einer EPD publizierten Ökobilanzdaten dienen vorwiegend zur Berechnung von Ökobilanzen von Bauwerken.

EPDs werden von Programmbetreibern wie der Bau EPD GmbH erstellt. Die dazu erforderlichen Ökobilanzen werden im Auftrag des Herstellers erstellt, anschließend durch unabhängige externe Verifizierer*innen auf Plausibilität und Konformität überprüft und die EPD als solche nach Freigabe vom EPD Programm veröffentlicht.

Im Baubereich ist neben der ISO 14025 die EN 15804 die entscheidende Grundlage für die Erstellung von EPDs. Darüber hinaus sollen spezifische Produktkategorieregeln (PKR) eine einheitliche Basis für die Erstellung der EPDs schaffen und zu konsistenten und damit vergleichbaren Baustoffdaten führen.

Viele EPD Programmbetreiber sind im Dachverband der ECO Platform organisiert. Die ECO Platform etablierte ein gemeinsames Qualitätsmanagement für EPD-Programme durch strenge Verifizierungskriterien. EPD von Mitgliedern des Verbandes, die diese Regeln einhalten, sind entsprechend gekennzeichnet (Logo der ECO-platform).

Referenzen

  • EN 15804 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltdeklarationen für Produkte – Grundregeln für die Kategorie Bauprodukte
  • ISO 14025 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren

Aufnahmekriterien für EPD-Daten in baubook

Damit Ökobilanzdaten miteinander vergleichbar sind und gemeinsam für die Gebäudeökobilanz verwendet werden können, müssen sie nach einheitlichen Regeln erstellt sein.

Für die Aufnahme von EPD-Daten in baubook gibt es daher Aufnahmekriterien, die eine möglichst einheitliche Datenbasis für die Anwender*innen sicherstellen sollen.

Dabei sind folgende Themenfelder besonders zu beachten:

  • Abgleich "baubook-Produkte" mit den "EPD-Produkten" (siehe baubook EPD-Daten Handbuch Kapitel 4)
  • Hintergrunddatenbank GaBi oder ecoinvent: Je nachdem, welche Hintergrunddatenbank verwendet wurde, gelten unterschiedliche Aufnahmekriterien.
  • EPD-Daten auf Basis von ecoinvent müssen den harmonisierten Ökobilanzregeln für Österreich entsprechen (Hrsg. Bau EPD GmbH).
  • EPD-Daten auf Basis von GaBi müssen den ÖKOBAUDAT-Grundsätzen, Abschnitt 4.2.1 und 5.3 entsprechen (Hrsg. BBSR).
  • Für die Deklaration der Entsorgungsphase (Modul C) gibt es in baubook vordefinierte Szenarien (siehe baubook EPD-Daten M01 Ökobilanzregeln, Abschnitt 3.4)
  • Um das "Modul D" in Gebäudebilanzierungen verwendbar zu machen, wird in baubook unterschieden in Modul "D aus A5" und Modul "D aus C" (siehe baubook EPD-Daten EPD-Daten M01 Ökobilanzregeln, Abschnitt 3.4).
  • Beim Indikator Globale Klimaerwärmung (GWP) sind die Subindikatoren GWP-biogenic und GWP-fossil verpflichtend anzugeben (siehe baubook EPD-Daten EPD-Daten M01 Ökobilanzregeln, Abschnitt 3.1.9)

Die detaillierten Aufnahmekriterien für EPD-Daten in baubook und unterstützende Formulare sind im baubook EPD-Daten Handbuch und den mitgeltenden Dokumenten zu finden (siehe Downloads).

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